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   VG Saarlouis, 23.05.2016 - 3 K 958/15   

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VG Saarlouis, 23.05.2016 - 3 K 958/15 (https://dejure.org/2016,49975)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.05.2016 - 3 K 958/15 (https://dejure.org/2016,49975)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 3 K 958/15 (https://dejure.org/2016,49975)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 25.11.1994 - 1 R 41/93

    Kommunale Abgabensatzung; Kostenerstattungsanspruch; Abgabenpflicht; Fälligkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2016 - 3 K 958/15
    Eine im saarländischen Kommunalabgabenrecht zwingend vorgeschriebene Regelung über die Fälligkeit der Gebührenpflicht(Vgl. hierzu nur Urteile der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 27.08.1993 -11 K 129/91- und vom 16.12.2005 -11 K 22/04-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.1994 -1 R 41/93-) fehlt jedoch.
  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Allein aus der Angehörigeneigenschaft der Geschwister und der daraus folgenden öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht lässt sich das für das Benutzungsverhältnis erforderliche "willensgetragene Verhalten" nicht herleiten (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016 - 3 K 958/15 -, Rn. 19, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2013, aaO, Rn. 25).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass es sich bei Bestattungspflicht und Friedhofszwang um Pflichten handeln könnte, die sich gleichsam von selbst vollziehen, die also gegenüber der Person, die sie treffen, unmittelbar - ohne Antrag oder sonstige Veranlassung - das zu ihrer Erfüllung erforderliche Benutzungsverhältnis begründen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO, Rn. 19, juris unter Hinweis auf OVG Saarlandes, Beschluss vom 22.04.1988 -1 W 179/88 - Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

    Ebenso wenig vermag der Umstand, dass die Geschwister des Klägers als Erben, unterstellt sie sind es, gemäß § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung zu tragen haben, sie zu gebührenpflichtigen Friedhofsbenutzern zu machen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, Rn. 6, juris).

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